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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93   

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OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.02.1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 2 Wx 2/93 (https://dejure.org/1993,4015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunddienstbarkeit als subjektiv dingliches Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 982
  • Rpfleger 1993, 335
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).

    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).

    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90

    Durch Grunddienstbarkeit abgesicherte Garagen als Gegenstand einer zulässigen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Vereinbarungen im Sinne der §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG können Vereinbarungen jeder Art. sein; nicht notwendig ist, daß es sich um Vereinbarungen über die Verwaltung oder Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLG RPfleger 1990, 354, 355 = BayObLGZ 90, 124 ff. = NJW-RR 1990, 1043 m.w.Nachw.).

    Zutreffend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354, 355) aber darauf hingewiesen, daß für die hier vertretene Auslegung der genannten Vorschriften nicht nur möglich ist, sondern daß für sie auch ein Bedürfnis besteht, um Regelungen über die Ausübung der Dienstbarkeit nach Wohnungseigentumsrecht zu ermöglichen und ein - sonst notwendiges - Nebeneinander von Wohnungseigentümergemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft zu vermeiden.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1986 - 3 Wx 391/86

    Zugänglichkeit von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Herrschendes Grundstück kann auch das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück sein, berechtigt sind in diesem Fall die Wohnungseigentümer als Miteigentümer in Gemeinschaft (vgl. etwa BayObLG a.a.O; OLG Stuttgart ZMR 1990, 306 = NJW-RR 1990, 659; Palandt/Bassenge a.a.O. § 1018 Rn. 3 und Überbl.

    vor § 1 WEG Rn. 2; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 3 Rn. 35 a; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 333, 334).

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Das Garagengebäude befindet sich nicht auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück und ist zudem, da das BGB nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern nur zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken unterscheidet, im Rechtssinne als bewegliche Sache zu behandeln (BGHZ 23, 57, 59; BGH NJW 1987, 774; BGB-RGRK-Kregel, 12. Aufl., § 95 Rn. 44 ff. jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Das Garagengebäude befindet sich nicht auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück und ist zudem, da das BGB nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern nur zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken unterscheidet, im Rechtssinne als bewegliche Sache zu behandeln (BGHZ 23, 57, 59; BGH NJW 1987, 774; BGB-RGRK-Kregel, 12. Aufl., § 95 Rn. 44 ff. jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    sein, dingliche Wirkung (BGHZ 73, 145, 148; 91, 343, 345 f.; 109, 396, 398).
  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).
  • LG Landau/Pfalz, 17.11.1989 - 4 T 127/89

    Zweigstelle und Hauptstelle eines Amtsgerichts als ein Gericht im Sinne des § 34

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Auch eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann daher in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLG a.a.O.; AG Coburg MittBayNot 1990, 114 f.; Bub, Wohnungseigentum von A-Z, 6. Aufl., "Belastungen" S. 97; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rn. 26; Henkes/Niedenführ/Schulze a.a.O. § 10 Rn. 25; Palandt/Bassenge, 52. Aufl., § 10 WEG Rn. 6, 2).
  • RG, 01.06.1918 - V 40/18

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
    Zu diesen Rechten gehört auch die Grunddienstbarkeit (BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; AG Coburg a.a.O.; Palandt/Heinrichs a.a.O. § 96 Rn. 2; BGB-RGRK-Kregel a.a.O. § 96 Rn. 6), welche ihrer Natur nach auch als wesentlicher Bestandteil., des Grundstücks zu behandeln ist (RGZ 93, 71, 73; BGB-RGRK-Kregel a.a.O § 96 Rn. 13).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11

    Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des

    2 Z 33/90">NJW-RR 1990, 1043, 1044 und NJW-RR 2003, 451, 452; OLG Hamm, OLGZ 1980, 270, 271; OLG Köln, NJW-RR 1993, 982, 983).
  • LG Kassel, 03.09.2002 - 3 T 359/02

    Vereinbarung über die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter Wohnungseigentümern

    Es ist anerkannt, dass der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer in der Weise geregelt werden kann, dass einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. die Nachweise in OLG Köln Rpfleger 1993, 335).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354 ff.) hat ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1993, 335 ff.) entschieden, dass eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne des § 10 Abs, 2 WEG betrifft und daher in das Grundbuch eingetragen werden kann (ebenso: Schneider, Rpfleger 1998, 53 [6]).

  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung

    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BayObLG sowie des 2. Senats des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 2. Zivilsenat vom 01.02.1993, Rpfleger 1993, 335; BayObLG, Rpfleger 1990, 354 = BayObLGZ 1990, 124).
  • OLG Hamburg, 14.02.1996 - 2 Wx 16/94

    Inhaltskontrolle der Teilungserklärung

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  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10

    Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der

    Die Grunddienstbarkeit ist zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks nach § 1018 BGB bestellt, wobei im Hinblick auf die hier erfolgte Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum alle Wohnungseigentümer - nicht aber der Verband Wohnungseigentümergemeinschaft - Rechtsträger sind (vgl. nur OLG Köln, Beschl. v. 1. Feb. 1993 - 2 Wx 2/93, NJW-RR 1993, 982, 983; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 10, Rn. 231).
  • LG Hamburg, 09.10.1992 - 311 S 132/92

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch Grundstückskäufer

    (OLG Köln, Beschluß vom 1.2.1993 -2 Wx 2/93 - mitgeteilt von Richter am OLG Karl-Hermann Zoll, Köln) 1. Auch eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. d. § 10 Abs. 2 WEG und Heft Nr. 4 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ April 1993 91.
  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

    Sieht man in der am 1.9.1987 getroffenen Regelung eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG, weil die Belange der Gemeinschaft hinsichtlich der Gartenfront abweichend vom WEG geregelt werden ( vgl. BayObLGZ 1990, 124; OLG Köln NJW-RR 1993, 982 ), wirkt diese zunächst nur zwischen den seinerzeit Beteiligten ( vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 1295; BGH NJW 87, 650; BayObLG NJW-RR 94, 781 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3965
BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92 (https://dejure.org/1992,3965)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 2Z BR 29/92 (https://dejure.org/1992,3965)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 (https://dejure.org/1992,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 4
    Sind die als Aufteilungspläne vorgelegten Bauzeichnungen in sich widersprüchlich, so kann der Aufteilungsplan nicht als Grundlage für die Anlage der wohnungseigentumsgrundbücher sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung (IBR 1994, 391)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 8312/91
  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90

    Wann darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für kraftlos erklärt werden?

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde darf das Grundbuchamt in keinem Fall Wohnungseigentum im Grundbuch eintragen (BayObLGZ 1990, 168/170).

    Dem gemäß ist es nur folgerichtig, wenn umgekehrt das Grundbuchamt auch überprüft, ob eine "Kraftloserklärung" der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde auf rechtlich zutreffenden Erwägungen beruht (BayObLGZ 1990, 168/172).

  • KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84

    Zur Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Es hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.6.1992 NJW 1992, 3290/3292; so bereits BayObLGZ 1984, 136/138; KG OLGZ 1985, 129).

    Wenn im vorliegenden Fall Mauerdurchbrüche zum Nachbarhaus in den Dachgeschossen als Fluchtwege in den Aufteilungsplänen nicht eingezeichnet sind, berührt dies die Abgeschlossenheit als solche nicht (BayObLGZ 1990, 279; KG OLGZ 1985, 129).

  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Nach einer Erinnerung der Beteiligten, in der sie auf den Senatsbeschluss vom 23.11.1989 (BayObLGZ 1989, 447) verwiesen, hat das Grundbuchamt den Eintragungsantrag erneut mit Beschluss vom 7.2.1991 abgewiesen, nachdem die Baubehörde mit zwei Schreiben vom 28.8.1990 mitgeteilt hatte, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 9.7.1984 auch aus tatsächlichen Gründen unrichtig sei, da die Aufteilungspläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung baulich überholt seien und den derzeitigen Bauzustand nicht wiedergäben.

    a) Wohnungs- und Teileigentum können nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn neben dem Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und der in der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG enthaltenen Eintragungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers (§ 39 Abs. 1 GBO ) dem Grundbuchamt die in § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG genannten Anlagen vorliegen, nämlich ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (BayObLGZ 1989, 447/449).

  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Es hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.6.1992 NJW 1992, 3290/3292; so bereits BayObLGZ 1984, 136/138; KG OLGZ 1985, 129).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79

    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Der Aufteilungsplan besteht hier aus Grundrisszeichnungen und Schnittzeichnungen (vgl. BayObLGZ 1980, 226).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Es hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.6.1992 NJW 1992, 3290/3292; so bereits BayObLGZ 1984, 136/138; KG OLGZ 1985, 129).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 95/90

    Das Merkmal der "Abgeschlossenheit" bei nebeneinander liegenden

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Wenn im vorliegenden Fall Mauerdurchbrüche zum Nachbarhaus in den Dachgeschossen als Fluchtwege in den Aufteilungsplänen nicht eingezeichnet sind, berührt dies die Abgeschlossenheit als solche nicht (BayObLGZ 1990, 279; KG OLGZ 1985, 129).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92

    Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Diese Teile des Plans müssen in sich und mit der Teilungserklärung widerspruchsfrei übereinstimmen, weil sonst gegen den sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen und dadurch Grund zu späterem Streit gelegt wird (vgl. BayObLG WE 1992, 290; OLG Köln ZMR 1992, 511/512).
  • BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 2 Z 37/81
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92
    Darüber hinaus konkretisiert der Aufteilungsplan aber auch die verbale Teilungserklärung und kann sogar Angaben über die Zweckbestimmung und damit über die Nutzung einzelner Räume enthalten (z.B. BayObLGZ 1982, 15; BayObLG WuM 1985, 23'8/239).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Sie bindet das Grundbuchamt jedoch nicht und schränkt dessen Prüfungsbefugnis nicht ein (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1987, aaO. S. 3 m.w.N.); "dieses hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat" (GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 12; ebenso BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Das Grundbuchamt ist ebensowenig wie an die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst auch an deren nachträgliche Kraftloserklärung durch die Baubehörde rechtlich gebunden (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - BReg. 2Z 37/90 - NJW-RR 1990, 1356 [1357] und vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Es hat vielmehr unter Würdigung der durch die Kraftloserklärung mitgeteilten neuen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen eigenständig zu prüfen und zu entscheiden, ob die für kraftlos erklärte Abgeschlossenheitsbescheinigung tatsächlich unrichtig (geworden) ist und deshalb nicht mehr Grundlage einer Eintragung von Wohnungseigentum sein kann (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Nach dessen höchstrichterlicher Klärung des Abgeschlossenheitsbegriffs entfiel insoweit für einen Widerruf der Kraftloserklärung das Rechtsschutzinteresse, weil das Grundbuchamt ebensowenig wie an die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst auch an deren nachträgliche Kraftloserklärung durch die Baubehörde rechtlich gebunden ist (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - BReg. 2Z 37/90 - NJW-RR 1990, 1356 [1357] und vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Auf der Grundlage dieser Bauzeichnung (dem Aufteilungsplan, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG) wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205 und vom 24. Februar 1994, aaO. S. 716).

    Bei bestehenden Gebäuden muß eine Baubestandszeichnung eingereicht werden, die den derzeitigen Bauzustand zutreffend wiedergibt (BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205).

    Das ergibt sich aus dem mit den §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 4 Satz 1 WEG verfolgten Zweck (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205).

    Zwar stellt nicht jede Unrichtigkeit der Wiedergabe des tatsächlichen Bauzustandes im Aufteilungsplan die Abgeschlossenheit in Frage (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 2Z BR 29/92 - WM 1993, 205 m.w.N.).

    Die von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel zu versehende Bauzeichnung muß insbesondere ersichtlich machen, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, um als Aufteilungsplan Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung sein zu können (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205).

    Der Aufteilungsplan konkretisiert die Teilungserklärung und kann Angaben über die Zweckbestimmung und Nutzung einzelner Räume enthalten (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205 m.w.N.).

    Andernfalls wird dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt und dadurch Grund zu späterem Streit gelegt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205 m.w.N.), den das Wohnungseigentumsgesetz gerade vermieden wissen will (vgl. GmS-OGB, Beschluß vom 30. Juni 1992, aaO. S. 9 f.).

    Ist ein Aufteilungsplan (Bauzeichnung) in sich widersprüchlich oder unvollständig, so daß Umfang des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums und der zulässigen Nutzung nicht hinreichend bestimmbar sind, stellt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die auf den derart mängelbehafteten Plan Bezug nimmt, keine geeignete Eintragungsgrundlage dar (vgl. BayObLG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, aaO. S. 205).

  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Die vom Grundbuchgericht selbständig zu prüfende Widerspruchsfreiheit der Planzeichnungen (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 335; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2856; Riecke/Schmid § 3 Rn. 59) ist deshalb hier nicht gegeben.
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des

    a) Wohnungseigentum kann nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn neben dem Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und der in der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG enthaltenen Eintragungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers (§ 39 Abs. 1 GBO) dem Grundbuchamt die in § 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG genannten Anlagen vorliegen, nämlich ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (BayObLGZ 1989, 447/449; BayObLG Rpfleger 1993, 335).

    Insoweit unterscheidet sich die Aufgabe des Grundbuchamts nicht wesentlich von der Pflicht, die Widerspruchsfreiheit von Bauzeichnungen zu überprüfen, die als Aufteilungsplan vorgelegt sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 335; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. § 3 Rn. 46; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 12. Aufl. Rn. 2856; Weitnauer § 7 Rn. 20).

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Bei der Eintragung eines Rechts im Grundbuch hat das Grundbuchamt im Weiteren unter Beachtung des Legalitätsprinzips darauf zu achten, dass kein mit dieser rechtlichen Ausgangslage nicht in Einklang stehender Zustand geschaffen wird; insoweit unterscheidet sich die Aufgabe des Grundbuchamts z.B. nicht von der Pflicht, die Widerspruchsfreiheit von Bauzeichnungen zu überprüfen, die als Aufteilungsplan vorgelegt sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 335).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97

    Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    In der Sache haben die Vorinstanzen mit Recht angenommen, daß das Grundbuchamt gemäß §§ 3, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2 WEG bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum prüfen muß, ob der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (OLG Frankfurt am Main OLGZ 1980, 416 = Rpfleger 1980, 391; OLG Köln NJW-RR 1993, 204 = ZMR 1992, 511 = MittRhNotK 1992, 219 = WEM 1993, 76; BayObLG Rpfleger 1993, 335; KEHE/Ertl/Albrecht a.a.O. Einl. E 11; Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn 19, 20).
  • VGH Bayern, 20.11.1997 - 2 B 94.3258

    Abgeschlossenheitsbescheinigung bei aufteilungsplanwidriger Bauausführung

    Daraus folgert die zivilgerichtliche Rechtsprechung, daß auch solche Unrichtigkeiten der Wiedergabe des tatsächlichen Bauzustandes im Aufteilungsplan rechtlich bedeutsam sind, die die Abgeschlossenheitsbescheinigung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht in Frage stellen (vgl. BayObLG vom 17.12.1992 Rpfleger 1993, 335).
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